Herzlich Willkommen
1. Januar 2021energieland2050 Online-Vortrag am 04.03.2021. Welche Heizung passt zu meinem Haus?
26. Februar 2021Der Solarenergieverein Osnabrück e.V. veröffentlichte am 20.01.2021 folgende Newsletter:
Für Betreiber von PV-Anlagen, die über 20 Jahre alt und ausgefördert sind (Ü20-Anlagen), haben die Stadtwerke Osnabrück einen Einspeisevertrag vorgelegt („SOLARdirekt“-Vertrag), der für uns sehr ungünstig ist. Wir raten allen Ü20-Solarbetreibern, den Vertrag vorerst nicht zu unterschreiben. Worum es geht: In ihrem SOLARdirekt-Vertrag bieten die Stadtwerke eine Einspeisevergütung von 4,7 ct/kWh an. Das ist zunächst einmal gut. Dazu kann man unter 2 Möglichkeiten auswählen: – Volleinspeisung, d.h. kein Eigenverbrauch von selbst erzeugtem PV-Strom, oder – Überschuss-Einspeisung, d.h. Eigenverbrauch von PV-Strom und nur Einspeisung der nicht selbst verbrauchten Mengen. Bedingung der Stadtwerke: Der Betreiber muss die „hierfür notwendige Viertelstundenmessung“ und „Fernsteuerbarkeit der PV-Anlage durch die SWO“ gewährleisten. Die erste Möglichkeit ist akzeptabel, aber nicht sonderlich attraktiv. Wirtschaftlich werden PV-Anlagen in dieser Zeit i.d.R. durch Eigenverbrauch. Die zweite Möglichkeit (Eigenverbrauch) kann unter den genannten Bedingungen nicht akzeptiert werden. Wir kritisieren die folgenden Punkte: |
- Das neue EEG (EEG 2021) schreibt eine intelligente Messeinrichtung (Smart Meter, Viertelstunden-Messung) erst ab einer Anlagengröße von 7,5 kWp vor. Jetzt auch für jede kleinere Solarstromanlage plötzlich die Viertelstundenmessung zu verlangen, ist weder vom Gesetz gefordert noch von der Sache her gerechtfertigt.
- Die Kosten des Smart-Meter-Betriebes trägt der Betreiber, schreiben die SWO im Kleingedruckten. Sie nennen aber keinen Preis. Im Gespräch sind 120 Euro/Jahr, also 10 Euro monatlich. Eine 2-kW-Anlage aus damaliger Zeit erwirtschaftet vielleicht 1700 kWh im Jahr, das wären bei Volleinspeisung 80 Euro im Jahr, bei Überschusseinspeisung vielleicht die Hälfte. Dann würde schon die reine Zählergebühr den maximalen Einspeiseertrag um das Eineinhalbfache übersteigen. Unannehmbar.
- Völlig obskur wird die Forderung der SWO nach „Fernsteuerbarkeit“ der PV-Anlage. Ein Smart Meter kann das nicht, es misst nur und kommuniziert. Welche Geräte der Betreiber hierfür dann auch noch installieren soll, bleibt unklar. Sie sind auf dem PV-Markt so nicht bekannt.
- Für viele Betreiber bedeutet ein Smart Meter den Einbau eines neuen Zählerschrankes. Kosten 1500, gern auch 2000 Euro. Auf Kosten des Betreibers natürlich, sagt das Kleingedruckte.
- In jedem Falle verpflichtet sich der Betreiber neben allerlei zusätzlichem Papierkram überdies zu einem „marktüblichen Wartungsvertrag“, ebenfalls lt. AGB der SWO. Wie soll da bei einer kleinen Anlage ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sein?
- Und ein weiterer Punkt ist noch wichtig:
Niemand muss einen Vertrag abschließen. Außer den zwei angebotenen Möglichkeiten gibt es eine dritte, welche die Stadtwerke gar nicht erwähnen, denn dafür braucht es keinen Vertrag: die sog. Auffangvergütung. Wer nichts unternimmt, keinen Vertrag abschließt usw., hat Anspruch auf den sog. Marktwert des eingespeisten PV-Stroms, abzüglich einer Vergütungspauschale von 0,4 ct/kWh. Der Marktwert für PV-Strom betrug 2019 3,8 und 2020 2,9 ct/kWh. Diese Regelung gilt bis Ende 2027, danach gibt es lt. EEG gar nichts mehr. Was dann mit der eingespeisten Energie passiert, ist nicht geregelt.
Zusammengefasst kann gesagt werden:
– Wer eine kleine Anlage hat und auf Eigenverbrauch verzichten will, kann bei den SWO die Möglichkeit 1 beantragen: Volleinspeisung für 4,7 ct/kWh. Achtung, Nebenbedingungen im Kleingedruckten beachten (hier Nr. 5).
– Wer eine kleine Anlage hat, mit 2,5 ct/kWh zufrieden ist und gar nichts weiter unternehmen will, ist vielleicht vorerst mit der Auffang-Vergütung gut beraten (s. Nr. 6, nur bis 2027).
– Wer seine Ü-20-Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten möchte, sollte ggf. warten, bis die Stadtwerke vielleicht mal bereit sind, dem EEG zu folgen und unterhalb 7,5 kWp auf ein Smart Meter mit allen seinen Folgen zu verzichten. Aber Achtung: Wann die Stadtwerke evtl. später noch einen Vertrag anbieten wollen und ggf. wem, darin sind sie frei.